TechnikConsult 

Sachverständigenbüro für Anlagensicherheit 
und technische Überwachung

Unsere Tätigkeitsbereiche als ZÜS-Sachverständige:

Explosionsschutz*

Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Anhang 2, Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen, abhängig von der Anlagenart, durch eine befähigte Person oder einen Sachverständigen einer zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt werden (ZÜS-Prüfung):
     

  • Prüfungen vor Inbetriebnahme gemäß BetrSichV §15,
  • nach prüfpflichtigen Änderungen gemäß BetrSichV §15
  • nach Instandsetzung gemäß BetrSichV §15.
  • wiederkehrende Prüfungen der Gesamtanlage gemäß BetrSichV §16 und Anhang 2, Abschnitt 3, Nr.5.1.
  • wiederkehrende Prüfungen der Geräte und Schutzsysteme gemäß BetrSichV §16 und Anhang 2, Abschnitt 3, Nr.5.2.
  • wiederkehrende Prüfungen von Lüftungsanlagen gemäß BetrSichV §16 und Anhang 2, Abschnitt 3, Nr.5.3.


Wasserhaushaltsgesetz / AWSV*

Die Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß WHG §19i Abs.2 Satz 3 muss durch einen anerkannten Sachverständigen nach WHG / AWSV geprüft werden.

  • vor Inbetriebnahme oder
  • nach einer wesentlichen Änderung,
  • wiederkehrend - spätestens fünf Jahre, bei unterirdischer Lagerung in Wasser- und Quellenschutzgebieten spätestens zweieinhalb Jahre nach der letzten Überprüfung,
  • vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage,
  • wenn die Prüfung wegen der Besorgnis einer Wassergefährdung angeordnet wird,
  • wenn die Anlage stillgelegt wird.

Lüftungsanlagen*

Lüftungsanlagen für und in Ex-Bereichen sind gemäß BetrSichV prüfpflichtig.
 

  • Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung  gemäß BetrSichV Anh. 2, Abschn. 3, Nr. 4.
  • wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV Anh. 2, Abschn. 3, Nr. 5.3.

Kathodischer Korrosionsschutz*

Prüfungen von Kathodischen Korrosionsschutzanlagen (KKS-Anlagen) für unterirdische Schutzobjekte (Rohrleitungen, Tankanlagen):

  • Prüfungen vor Inbetriebnahme oder nach Änderung
  • Wiederkehrende Prüfungen
  • Nach- und Überwachungsmessungen
  • Intensivmessungen
  • Messung des Erdausbreitungswiderstandes.


Blitzschutz*

Die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzanlage stellt die einwandfreie Funktion und sichere Ableitung bei einem Blitzeinschlag sicher.
 

  • Überprüfung und Beurteilung von äußeren und inneren Blitzschutzanlagen nach aktuellen Normen und
  • Messung des Erdausbreitungswiderstandes.

Aufzugsanlagen*

Prüfungen von Aufzugsanlagen gemäß Anhang 2, Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen durch einen Sachverständigen einer zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt werden (ZÜS-Prüfung):
 

  • Prüfungen nach Änderung gemäß BetrSichV §15 und
  • wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV §16 sowie
  • angeordnete außerordentliche Prüfungen gemäß BetrSichV §16.


Hinweis:

Die mit * gekennzeichneten Leistungen werden im Namen und auf Rechnung der 
GTÜ Anlagensicherheit GmbH durchgeführt.

Unser Angebot als freies Sachverständigenbüro finden Sie hier: